Bei technischen Regeln  unterscheidet man grundsätzlich zwischen: 
       
         
          „Stand der Wissenschaft  und Technik“ 
           
      = höchste Stufe der Qualität des  angewendeten technischen Wissens, spiegelt das technisch Machbare wider. 
       
       
          „Stand der Technik“ 
       
      = aktueller Entwicklungsstand fortschrittlicher  Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die bereits in der Praxis erprobt  worden. 
       
        
      „Allgemein  anerkannte Regeln der Technik“ 
       
      In Arbeitsblättern und Normen  publizierte Durchschnittsmeinung von Fachleuten, niedrigste Stufe,  berücksichtigt nicht neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. 
       
       
      In der Trinkwasserverordnung 2001 wird festgelegt, dass  eine Aufbereitung bzw. Desinfektion von Trinkwasser nach den „allgemein  anerkannten Regeln der Technik“ erfolgen muss. Diese sind im Trinkwasserbereich  u.a. die Arbeitsblätter des DVGW, die jedoch vielfach überaltert sind und  oftmals nicht den letzten Stand des Wissens wiedergeben. So steht  beispielsweise im Arbeitsblatt W551 des DVGW (Trinkwassererwärmungs- und  Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des  Legionellenwachstums) der Passus: 
       
      „Im Fall einer kontinuierlichen Zugabe von chem.  Desinfektionsmitteln muss diese im Einklang mit der gültigen  Trinkwasserverordnung erfolgen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden  Legionellen dadurch nicht ausreichend beseitigt. Eine kontinuierliche  Desinfektion mit Chemikalien ist demnach nicht zweckmäßig.“ 
       
      Dieser Passus  widerspricht eindeutig den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur  Wirksamkeit von Chlordioxid (z.B. der Universität Bonn) sowie zahlreichen  Fällen aus der Praxis, bei denen das chem. Desinfektionsmittel Chlordioxid  erfolgreich zur Legionellenbekämpfung und –prophylaxe eingesetzt wurde.  
       
    Es ist nicht  einzusehen, dass beim Immissionsschutz oder im Abwasserbereich der „Stand der  Technik“ Anwendung findet, während im Trinkwasserbereich lediglich die  „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ eingehalten werden müssen. Dadurch  wird der technische Fortschritt im Trinkwasserbereich und bei der  Legionellenbekämpfung erheblich gebremst. Durch konsequente Anwendung des  „Stands der Technik“ im Trinkwasserbereich könnte beispielsweise die  „Legionellenproblematik“ deutlich verringert werden.   |