Was sind „allgemein anerkannte Regeln der Technik?

Bei technischen Regeln unterscheidet man grundsätzlich zwischen:


„Stand der Wissenschaft und Technik“

= höchste Stufe der Qualität des angewendeten technischen Wissens, spiegelt das technisch Machbare wider.


„Stand der Technik“

= aktueller Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die bereits in der Praxis erprobt worden.


„Allgemein anerkannte Regeln der Technik“

In Arbeitsblättern und Normen publizierte Durchschnittsmeinung von Fachleuten, niedrigste Stufe, berücksichtigt nicht neueste wissenschaftliche Erkenntnisse.


In der Trinkwasserverordnung 2001 wird festgelegt, dass eine Aufbereitung bzw. Desinfektion von Trinkwasser nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ erfolgen muss. Diese sind im Trinkwasserbereich u.a. die Arbeitsblätter des DVGW, die jedoch vielfach überaltert sind und oftmals nicht den letzten Stand des Wissens wiedergeben. So steht beispielsweise im Arbeitsblatt W551 des DVGW (Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums) der Passus:

„Im Fall einer kontinuierlichen Zugabe von chem. Desinfektionsmitteln muss diese im Einklang mit der gültigen Trinkwasserverordnung erfolgen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden Legionellen dadurch nicht ausreichend beseitigt. Eine kontinuierliche Desinfektion mit Chemikalien ist demnach nicht zweckmäßig.“

Dieser Passus widerspricht eindeutig den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirksamkeit von Chlordioxid (z.B. der Universität Bonn) sowie zahlreichen Fällen aus der Praxis, bei denen das chem. Desinfektionsmittel Chlordioxid erfolgreich zur Legionellenbekämpfung und –prophylaxe eingesetzt wurde.

Es ist nicht einzusehen, dass beim Immissionsschutz oder im Abwasserbereich der „Stand der Technik“ Anwendung findet, während im Trinkwasserbereich lediglich die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ eingehalten werden müssen. Dadurch wird der technische Fortschritt im Trinkwasserbereich und bei der Legionellenbekämpfung erheblich gebremst. Durch konsequente Anwendung des „Stands der Technik“ im Trinkwasserbereich könnte beispielsweise die „Legionellenproblematik“ deutlich verringert werden.